Verschiedene Abrechnungsvarianten der Mehrwertsteuer
Mehrwertsteuer Abrechnung
Die Mehrwertsteuer Abrechnung ist mit Sicherheit eine der aufwendigsten administrativen Aufgaben im Unternehmen. Hinzu kommt noch, dass die vorgegebenen Termine eingehalten werden müssen. Allerdings enthält die Mehrwertsteuer Abrechnung auch so manchen Fallstrick. Dies beginnt mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Sätzen und endet bei Regelungen wie der Bezugssteuer. Setzen Sie bei der Mehrwertsteuer Abrechnung auf Outsourcing und lagern Sie diese Tätigkeit an die Experten der VTI Consulting aus.

Wann ist ein Unternehmen zur Mehrwertsteuer Abrechnung verpflichtet?
Grundsätzlich ist jeder/jede der eine gewerbliche oder berufliche selbständige Tätigkeit ausübt mehrwersteuerpflichtig. Dies gilt für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) genauso wie für Gesellschaften (z.B. Kollektivgesellschaft, GmbH, AG.). Der Regelsteuersatz beträgt 7.7%, wobei Ausnahmen für tiefere Sätze bestehen. Als Jungunternehmer sollten Sie dies bereits bei der Firmengründung klären und nach spätestens drei Monaten neu beurteilen, ob eine entsprechende Pflicht besteht. Die frühzeitige Prüfung und Anmeldung zur Mehrwertsteuerpflicht ist vor allem bei Gründungen mit hohen Investitionen und den damit verbundenen Vorsteuerabzügen sinnvoll, sofern absehbar ist, dass die Mehrwertsteuerpflicht auf jeden Fall relevant ist.
Welche Abrechnungsvariante für Ihr Unternehmen ideal ist, weiß Ihr Steuerexperte der VTI Consulting. Denn er übernimmt für Sie nicht nur die regelmäßige Mehrwertsteuer-Abrechnung, sondern berät Sie bei Bedarf in allen steuerrechtlichen Fragen und Entscheidungen.